Leben und Tod Königs Richard des zweyten Page 01
Leben und Tod Königs Richard des zweyten.
William Shakespeare
Ein Trauerspiel.
Übersetzt von Christoph Martin Wieland
Personen.
König Richard der Zweyte.
Herzog von York.
Johann von Gaunt, Herzog von Lancaster.
Bolingbroke, Sohn des Johann von Gaunt, und nachmals König
Heinrich der Vierte.
Aumerle, Sohn des Herzogs von York.
Mowbray, Herzog von Norfolk.
Graf von Salisbury.
Lord Berkley.
Buschy, Bagot und Green, Diener des Königs Richard.
Graf von Northumberland, Lord Percy, dessen Sohn, Roß und
Willougby, Bolingbroks Freunde.
Bischoff von Carlisle und Sir Stephan Scroop, Freunde des Königs
Richard.
Fizwater, Surry, Abbt von Westminster und Sir Pierce von Exton,
Herren vom Parlament.
Die Königin, König Richards Gemalin.
Die Herzogin von Glocester.
Die Herzogin von York.
Hofdamen der Königin.
Herolde, zween Gärtner, ein Kammerdiener, ein Hüter, ein Bote, und
andre stumme Personen.
Der Schauplaz ist in verschiednen Theilen von England.
Erster Aufzug.
Erste Scene. (Der Hof.) (König Richard, Johann von Gaunt, Lords und Gefolge treten auf.)
König Richard. Johann von Gaunt, Herzog von Lancaster, ehrenvoller Greis; hast du, deinem Eid und deiner Pflicht gemäß, Heinrichen von Herford, deinen kühnen Sohn anhergebracht, um jene Anklage zu behaupten, die er unlängst gegen Thomas Mowbray, Herzog von Norfolk angebracht, und die wir damals anzuhören keine Musse hatten?
Gaunt. Ich habe ihn hieher gebracht, Gnädigster Herr.
König Richard. So sage mir dann ferner: Hast du nicht von ihm erforscht, ob es nur ein alter eingewurzelter Groll gegen seine Person ist, was ihn zu dieser Klage angetrieben; oder die pflichtmäßige Treue eines guten Unterthanen, um einen geheimen Verräther in Mowbray zu entlarven?
Gaunt. So viel als ich von ihm über diese Sache herausbringen konnte, so ist es kein Privat-Groll, sondern die vermeynte Entdekung einer über Eurer Hoheit schwebenden Gefahr.
König Richard. So ruffe man sie dann vor unsre Gegenwart; wirs selbst wollen, Stirne gegen Stirne, den Kläger und den Beklagten reden hören: Sie sind beyde von sehr feuriger Gemüths-Art, beyde voll Grimms; in ihrer Wuth beyde taub wie die See, und rasch wie Feuer.
Zweyte Scene. (Bolingbroke und Mowbray zu den Vorigen.)
Bolingbroke. Möge eine lange Reyhe von Jahren, voll glüklicher Tage, meinem gnädigsten und geliebtesten Oberherrn bestimmt seyn!
Mowbray. Und jeder Tag die Glükseligkeit des vorigen vermehren, bis der Himmel, der Erde soviel Glük mißgönnend, das Vorrecht der Unsterblichkeit zu eurer Crone hinzuthut.
König Richard. Wir danken euch beyden; obgleich die Sache selbst, weßwegen ihr vor uns erschienen seyd, ein Beweis ist, daß uns einer von beyden schmeichelt. Vetter von Hereford, sage, was für Vorwürfe gegen den Herzog von Norfolk, Thomas Mowbray, hast du anzubringen?
Bolingbroke. So wisset dann vor allen Dingen, Gnädigster König, und der Herr sey meiner Reden Zeuge! daß ich aus Antrieb der pflichtmäßigen Liebe eines getreuen Unterthanen, aus zärtlicher Sorge für die Erhaltung meines Fürsten, frey von Groll, Rachgier oder andrer unächter Absicht, als Ankläger hieher in seine königliche Gegenwart gekommen bin. Nun, Thomas Mowbray, wend' ich mich zu dir, und horche wol auf meinen Gruß; denn was ich reden werde, wird entweder dieser Arm auf Erden erproben, oder meine unsterbliche Seele im Himmel verantworten. So sag' ich dann: Du bist ein Verräther und Rebell, zu gut, ein solcher zu seyn, und zu schlimm, beym Leben zu bleiben; denn je schöner und crystallner der Himmel ist, desto häßlicher sehen die Wolken aus, die ihn befleken. Noch einmal, das Gewicht meiner Anklage zu verdoppeln, stopf ich dir mit dem schändlichen Namen eines Verräthers den Rachen, und wünsche, daß mir von meinem Gnädigsten Oberherrn erlaubt werde, an eben diesem Plaz und in diesem Augenblik, was meine Zunge gesprochen hat, durch mein recht- gezognes Schwerdt zu beweisen.
Mowbray. Laßt nicht hier die Kälte meiner Worte meinen Eifer verdächtig machen; diese unsre Sache kan nicht mit den Waffen eines Weiberkriegs, dem bittern Geschrey zwoer scharfen Zungen, unter uns entschieden werden.